• Die Forumsregeln und Nutzungsbedingungen findet ihr in der Navbar unter Impressum !
    Bitte unbedingt beachten!
    Wie überall im Leben gibt es Spielregeln, so auch hier!
    Die Datenschutzerklärung zum DSGVO findet ihr ebenfalls in der Navbar unter Datenschutzerklärung !
    Hinweis nach DSGVO :
    Es ist hier keinerlei Angabe erforderlich. Alle Angaben in diesem Bereich sind öffentlich sichtbar und werden freiwillig gemacht. Mit einem Eintrag in diesem Bereich erkenne ich dieses an, und bestätige die Datenschutzerklärung zur DSGVO für das Forum gelesen zu haben.

    Danke

Zwei Fragen an alle "echten" Trucker

F

Feuerwehrmann

Guest
Hallo

Ich haben heiden wirklichen heiden Respekt vor Eurem Job...
..ist ja kein Zuckerschlecken was Ihr da so täglich bewältigt an Stress und Termindruck.
Aber nun zum Thema:

Ich hätte da zwei Fragen:

- Auf welchen CB-Kanal seid ihr meistens bei Ohr?
Früher, sprich Ende der 80ziger und Anfang der 90ziger war ich sehr als CB-Funker aktiv.
Und da hatte mal regelmässig freundschaftlichen Kontakt zu Trucker..da brachte man schonmal heissen Kaffee Nachts zu den Jungs :)
Ebenso half man sich gegenseitig auf dem 9ner AM bei Staus und mit Verkehrsinfos aus..
Was für ne schöne Zeit..
Nun wollte ich mal wieder das alte Hobby aufleben lassen, wenn man schon seit über 10 Jahren seine CB-Kiste angemeldet hat und noch im Auto ist.
Somit die Frage an Euch: Seid ihr nach wie vor auf dem 9ner AM ständig bei Ohr, oder wie haltet Ihr das heutzutage bzw welcher Kanal?
Oder sind die CB-Funken nicht mehr an? Bzw. gibts noch dies wie früher?


- ne ganz doofe Frage:
Wie war das nochmal mit Euren Typbezeichnungen am Truck?
Standen bei den Zahlen vorne für die Tonnen und hinten für die PS oder andersrum?
(ja, ja man wird alt)

Vielen Dank!
 
Bei MB und MAN stehen erst die Tonnen (wies beim TGA ist weis ich aber nich)
 
Also ich weiß von meinen Vater her das sie immernoch am 9er Kanal sind!
Beim Tga steht halt 500 XXL oder so also 500 PS nur so als Beispiel! ;)
 
Bin zwar kein "echter" Trucker sondern nur Besitzer von Klasse CE, aber ich denke ich kann ein wenig weiterhelfen.

Also, Daimler: eine vierstellige Zahl, davon die ersten beiden das zulässige Gesamtgewicht, die zweiten zwei die ersten beiden Ziffern der PS Zahl ( natürlich ca. Werte)

Beispiel 1840 (18to zulGG, ca. 400PS)

MAN: eine fünfstellige Nummer bis auf ein kurzes Zwischenspiel beim TGA

die ersten beiden Ziffern die Tonnageklasse, die folgenden zwei wieder die ersten beiden Ziffern der PS Zahl und die letzte Ziffer bei Baureihe F90 und F2000 weiß ich nicht ganz genau, hat was mit dem Baujahr und der Abgasgüte zu tun

Beispiel F2000: 18.464 (18to zulGG, ca. 460 PS, Euro3)

Beispiel TGA : 33.530 (32/33to zulGG, ca. 530PS (Commonrail Motor))

Zwischendurch die Bezeichnungen TG-A 510 XXL beispielsweise genau wie Maggo sagt, Baureihe TGA, ca. 510PS, größtes Fahrerhaus

Scania hat einmal die Baureihe vorne drauf, 143, 144 mit "Verwendungs"baureihe (z.B. L für "Longhaul" oder C für "Construction") und links am Grill dann noch die ungefähre PS Zahl, bei der neuen R-Reihe ist nur noch das R für die Baureihe und die ungefähre PS Zahl

Volvo hat hinter der Türe die ungefähre PS Zahl in Lettern an der Karosse.

Iveco und Renault weiß ich nicht genau.

Gruß aus München und eine gute Nacht,

Jochen
 
Auf Band

Funk


Was die Funke angeht, sind wir immer noch auf dem 9er AM zu finden. Allerdings, sollte man wenn man mit jemanden länger quatschen möchte auf einen anderen freien Kanal wechseln, da man sonst die anderen stört. Zudem gilt ja auch der 9er AM auch noch als Notrufkanal.

[Typenbezeichung[/b]

Die sind von Hersteller zu Hersteller verschieden.

bei den meisten jedoch steht die ersten beiden Ziffern für die Achslast und die hinteren für die Motorleistung.
z.B. MAN 19.361, Mercedes 2644 ( 26 to , 440PS )

Ausnahmen sind z.B. Volvo
FH12, 420
FH ist die Baureihe
12 der Hubraum des Motors in Liter und 420 PS

Bei MAN

oder Scania
164, 580

16 Liter 4 Generation, 580 PS
 
Ups,

stimmt ja, bei Scania ist das ja auch die Hubraumgröße...

Hab ich doch glatt vergessen

@Manuel: Achslast. Na gut, addierte Achslasten ergeben auch irgendwann das zulässige Gesamtgewicht
Die Zahl entspricht meines Wissens nach dem Gewicht der Zulassung. Aber egal;)

allgemein: Achslasten bewegen sich im Bereich von 7,5t - 9,5t (VA n. angetrieben/angetrieben) und 11t-13t (Ausnahmen bis 16t) (HA angetrieben) Ein angetriebenes Doppelachsaggregat kann also technisch schon alleine 26t tragen. Addiert man die Achslasten kommt man auf die Werte der Bezeichnungen. 8+11 macht 19 (18t zul GG), 9+13+13 macht 35 (32t zul GG) usw.

Zu MAN noch: bei den neuen Typen seit der IAA 02 entfällt auch das XXL auf der Türe.

Für Korrekturen bin ich offen:prost ich alter Klugsch...

Gruß aus MUC,

Jochen
 
Original geschrieben von flyingT4
Ups,

stimmt ja, bei Scania ist das ja auch die Hubraumgröße...

Hab ich doch glatt vergessen

@Manuel: Achslast. Na gut, addierte Achslasten ergeben auch irgendwann das zulässige Gesamtgewicht
Die Zahl entspricht meines Wissens nach dem Gewicht der Zulassung. Aber egal;)

allgemein: Achslasten bewegen sich im Bereich von 7,5t - 9,5t (VA n. angetrieben/angetrieben) und 11t-13t (Ausnahmen bis 16t) (HA angetrieben) Ein angetriebenes Doppelachsaggregat kann also technisch schon alleine 26t tragen. Addiert man die Achslasten kommt man auf die Werte der Bezeichnungen. 8+11 macht 19 (18t zul GG), 9+13+13 macht 35 (32t zul GG) usw.

Zu MAN noch: bei den neuen Typen seit der IAA 02 entfällt auch das XXL auf der Türe.

Für Korrekturen bin ich offen:prost ich alter Klugsch...

Gruß aus MUC,

Jochen

Also 3 Achsen mit 32 Tonnen gibts nicht, jedenfalls nicht in Germany.
 
Stimmt, habe eben rein Interessehalber mal in der StVZO nachgelesen. Da hab ich mich wohl vom Lieferprogramm mitreissen lassen... Man kann solche Fahrzeuge zwar kaufen (mit entsprechendem technisch zulässigem Gewicht, z.B. MAN 33.xxx) zugelassen wird er aber trotzdem auf 26t maximal.

Danke für die Korrektur:)

Jochen

Als Anhang StvZO § 34 Achslast und Gesamtgewicht

(5) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Sattelanhänger und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit Luftreifen oder den in § 36 Abs. 3 für zulässig erklärten Gummireifen darf das zulässige Gesamtgewicht unter Beachtung der Vorschriften für die Achslasten folgende Werte nicht übersteigen:

1.

Fahrzeuge mit nicht mehr als 2 Achsen

Kraftfahrzeuge und Anhänger jeweils ... 18,00 t;
2.

Fahrzeuge mit mehr als 2 Achsen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach Nummern 3 und 4 -
1.

Kraftfahrzeuge ... 25,00 t;
2.

Kraftfahrzeuge mit einer Doppelachslast nach Absatz 4 Nr. 2 Buchstabe d ... 26,00 t;
3.

Anhänger ... 24,00 t;
4.

Kraftomnibusse, die als Gelenkfahrzeuge gebaut sind ... 28,00 t;
3.

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3 Achsen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach Nummer 4 -
1.

Kraftfahrzeuge mit 2 Doppelachsen, deren Mitten mindestens 4,0 m voneinander entfernt sind ... 32,00 t;
2.

Kraftfahrzeuge, mit 2 gelenkten Achsen und mit einer Doppelachslast nach Absatz 4 Nr. 2 Buchstabe d und deren höchstzulässige Belastung, bezogen auf den Abstand zwischen den Mitten der vordersten und der hintersten Achse, 5,00 t je Meter nicht übersteigen darf, nicht mehr als ... 32,00 t;
4.

Kraftfahrzeuge mit mehr als 4 Achsen unter Beachtung der Vorschriften in Nummer 3 ... 32,00 t.
 

Servonaut
Zurück
Oben Unten