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BGH-Urteil zu Firmenlogos auf Modell-LKW

Winni

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Firmenlogos auch ohne die Genehmigung des jeweiligen Unternehmens auf Modell-Fahrzeuge gedruckt werden dürfen. Geklagt hatte eine Spedition (Dachser??), weil sie verhindern wollte, dass ihr Logo auf Modellfahrzeugen zu sehen ist.
Begründung des Urteils. Es ist eine jahrzehnte alte Praxis, und von daher habe man ein Recht diese Logos aufzubringen.
(Keine wörtliche Wiedergabe)

Hier das vorhergehende Urteil des OLG- Köln dazu.

https://www.beckmannundnorda.de/ser...f-Modellbau-LKW-und-Modellbau-Lagerhalle.html

OLG Köln, Urteil vom 29.4.2022, Az.: 6 U 178/21
 
Sehr interessant !
Ich frage mich , warum man, mit Gewalt auf, kostenlose Werbung verzichtet :frage
Naja jeder wie er will

:winker
 
Das dürfte vor allem Coca Cola ärgern, da die da ja immer sehr restriktiv waren.
Bei Bitburger gab es früher einen Kasten Bier und Werbematerial bei einer Anfrage während einen bei Warsteiner .....
 
Sehr interessant, vielen Dank für die Info. Betrachtet man sich die ganzen Urteile der letzten Jahre zum Markenrecht, dann ist dieses Urteil wohl ein kleines Wunder :ok
 
Faller und Dachser / Corporate Identity

Beim "Speditionsgebäude" ist der Groschen gefallen. Faller als Beklagter hatte wohl seine Gebäude und Fahrzeuge mit Dachser-Spedition gekennzeichnet, was der Spedition missfiel. Scheinbar vergibt man für solches Lizenzen, was hier offensichtlich nicht eingehalten wurde.
Naja und weil Faller damit bei Modelleisenbahnern Geld macht....die Klage.

Was lernen wir, um sich Ärger vor Gericht zu sparen:

Stets nachfragen, und bestätigen lassen, dass der Eigentümer bzw. Hersteller, Unternehmer grünes Licht für den Nachbau gibt, oder sonst einfach ein anderes Vorbild nehmen, oder eine Kunstmarke ersinnen...
Wenn jemand nicht will, dass man Ihn nachbaut, dann ist die Freude vielleicht bei anderem konkurrierendem Unternehmen umso grösser...
und die Zustimmung leichter.

Vor 40Jahren hatte ich eine LEGO-Eisenbahn, da waren Aufkleber aller mir später geläufigen Europäischen Bahnunternehmen dabei,... ob da schon alles Vertraglich von Lego mit richtiger Farbe Größe der Logos und Bezeichnungen genau abgestimmt?

- jetzt ist auch klar warum LEGO ggf.. anderen chinesischen Anbietern heute so viel teurer..

Was denkt Ihr?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal aus der anderen Sicht...

Stellt Euch vor Ihr habt aus dem Nichts - nein eher erst mit dem verdienten Geld anderer - mit viel Eifer und Tränen ein Produkt - sagen wir "blackbeauty" aufgebaut, und könnt nach vielen endlos schlaflosen Nächten und Diskussionen mit der Finanz, Überlegungen zum Personal und so vielem Anderen endlich auch damit selbst Geld verdienen, und werdet bekannt, so wie heute ganz wenige Große der Getränkebranche. (?,!).

Und dann machen ggf. andere mit Deiner "Marke" was sie möchten? - dafür gibt es Markenrechte...
Es verkauft sich leicht wenn Porsche Tycan dran steht: am Chinesischen Kindertretmobil, wer setzt sein Kind in Designerklamotten in ein Noname-Kinderwagerl Marke unbekannt, oder Lidl?

Weil unten rum vermutlich rein gar nichts außer den schlecht nachgezeichneten Logos - die so billig produziert wurden aber immer noch begehrt rüberkommen, da ja die Marke in unserer Wahrnehmung suggeriert es wäre etwas nach besonderen upperclass Massstäben: luxuriöse Fertigung, besser als der Rest.

Designschutz und Markenschutz - Das hat nach sovielen Trittbrettfahrern aus Fernost schon Sinn.
 
Es geht hier und in dem Urteil nicht darum, ob ein Logo z.B. auf einemm Bobby-Car [SUP]®[/SUP] oder Kinderwagen aufgebracht werden darf, sondern nur um Modellspielzeuge, welche ein Nachbildung der Realität darstellen. Wobei es bei einem Gebäude unerheblich ist, ob es genau so in echt existiert, oder nur an existierende Gebäude angelehnt ist. Auch hat es nichts damit zu tun, was in China, Korea oder sonst wo in der Welt diesbezüglich gemacht werden darf, sondern nur in Deutschland, da es ein BGH-Urteil ist.

Anbei reiche ich das Urteil nach:

MarkenG § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
a) Angesichts der jahrzehntelangen Üblichkeit detailgetreuer Nachbildungen im Modellspielzeugbau und der Er-
wartung, die der Verkehr hieran stellt, besteht ein berechtigtes Interesse, ein in der Realität vorkommendes
Fahrzeug nachzubauen und darauf nicht nur - wie in der Wirklichkeit - das Kennzeichen des Herstellers des
jeweiligen Fahrzeugs, sondern auch Kennzeichen anzubringen, die Unternehmen auf solchen Fahrzeugen
zum Zwecke der Werbung für ihre Dienstleistungen verwenden. Wenn ein von einem Dritten detailgetreu
nachgebildetes Kfz-Modell an der entsprechenden Stelle die Abbildung einer bekannten Dienstleistungsmarke
trägt, ist eine Ausnutzung des Rufs "in unlauterer Weise" im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 MarkenG nur
dann gegeben, wenn über die bloße wirklichkeitsgetreue Abbildung hinaus in anderer Weise versucht wird,
die Wertschätzung der bekannten Marke werblich zu nutzen. Ergibt sich beim Vertrieb solcher Spielzeugautos
jeglicher Zusammenhang mit der Marke allein aus der spielzeughaft verkleinerten Nachbildung des Originals
zwangsläufig wie beiläufig, fehlt es an dem Merkmal der unlauteren Rufausnutzung (Bestätigung und Fortfüh-
rung von BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 88/08, GRUR 2010, 726 = WRP 2010, 1039 - Opel-Blitz II).
b) Wegen der jahrzehntelangen Üblichkeit detailgetreuer Nachbildungen der Realität im Spielzeug- und Modell-
bereich und einer entsprechenden Verbrauchererwartung besteht ein berechtigtes Interesse des Spielzeug-
herstellers, nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Gebäude als Modelle vertreiben zu können, auf denen be-
kannte Marken angebracht sind, soweit sie eine Miniaturdarstellung der Realität darstellen. Nach den Um-
ständen des Einzelfalls kann es ausreichen, wenn das Modell die für die Unternehmensidentität entscheiden-
den Gestaltungsmerkmale einschließlich des Logos übernimmt, so dass der Verkehr in dem Modell den Nach-
bau eines in der Realität typischerweise vorkommenden Gebäudes des Markeninhabers erkennt.

BGH, Urteil vom 12. Januar 2023 - I ZR 86/22 - OLG Köln LG Köln

ECLI:DE:BGH:2023:120123UIZR86.22.0

Komplette Begründung und Urteil:

 
Hallo Christian, ich finde es auch gut, dass es einen Designschutz und einen Markenschutz gibt. Wir als kleiner Laden meiner Schwester (Pandemiebedarf und Testzentrum) haben für unser Logo mit Schriftzug Designschutz und sicher einige 1000 EUR in die Bekanntheit des Namens investiert. Würde jemand unser Firmenlogo nutzen, er hätte ein Problem mit uns. Oder wir sitzen es aus. Unsere DE-Domain wurde im COM von einem Domainhändler registriert und es lief darauf ein halbfertiger Shop, nach einem Jahr war die Seite automatisch verschwunden. :)

Problematisch ist es erst mit Kanzleien, bzw. Abmahnkanzleien, die Anfang der 00er Jahre plötzlich auftauchten und versuchten juristisch abzutasten was geht mit dem "neuen" Geschäftsmodell. Irgendwer registriert einen Phantasiename beim Patentamt. Meldet sich genau mit diesem Phantasienamen in einem großen Forum als Mitglied an, macht ein paar Postings und plötzlich kommt eine Abmahnung an den Forenbetreiber, da würde jemand mit seinem Markenzeichen als Mitglied auftreten. Zum Glück ging dieser Anwaltsschuss soweit in Erinnerung ins leere.

Dann haben machen Seitenbetreiber angefangen, Ihre Impressen als Foto hochzuladen, damit man über Google nicht sofort weiß, welche Seite man so bewirtschaftet (einige etablierte Firmen haben 1998-2000 mit Porno gestartet und sind dann umgeswitcht.) Plötzlich kam ein Anwalt um die Ecke, er könne jede Seite mit Foto als Impressum abmahnen, weil nicht blindengerecht.

Die Politik spricht seit mindestens 10 Jahren, von Einschränkungen des Abmahnwesens als Geschäftsmodell, nichts hat sich geändert; von max. 50 EUR pro Abmahnung. Wir, mit kleiner Shop-Seite, haben 3 Abmahnungen kassiert in 3 Jahren und jedes mal 1.000 Anwalt der Gegenseite und 800-1000 unser Anwalt.

Zum Thema: Die Freigabe markenrechtrechtlicher Symbole auf Modellen finde ich gut und man sollte schon unterscheiden können, ob ich auf ein LKW-Modell Actros einen kleinen 1:87 Mercedesstern kleben darf oder nicht. In einem Video stelle ich 5 LKW-Modelle mit Frontseite nebeneinander, nur der von Kik hat keine Symbole, dass sieht richtig doof auf. Und bei einer Spedition, da hätte ich mir direkt einen Phantasienamen einfallen lassen, oder kurz vorher mal bei der Spedition anfragen. Eine Spedition, die etwas dagegen hat, braucht schon starke Gründe. Wer hingegen Damenhandtaschen produziert und fett DC - oder wie die sonst alle heißen, druckt, da ist es schon gut, solche Gesetze zu haben.
 
Meine Ansicht:
Der generelle Marken- und Designschutz ist vollkommen o.k. und wichtig.
Nur das soweit zu treiben, dass man ein Modell nicht mehr realitätsgenau darstellen darf würde mir auch entschieden zu weit gehen, deshalb begrüße ich dieses BGH-Urteil.
Es gab da schon haarsträubende Debatten in ähnlichen Sachen. So darfst du ja z.B. kein Bild mehr hochladen, wo im Hintergrund deine gemusterte Zimmertapete zu sehen ist, weil irgendwer ein Copyright oder Designschutz auf das Muster hat.
 

Servonaut
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