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Bruder Umbau Steyr CVT 6230 mit Frontlader Umbau

Da beim letzten Einsatz beide Kotflügel vorne kaputt gegangen waren

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Hab ich mir heut mal schnell zwei neue gebastelt

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Hallo Markus
Die Kotflügel sehen gut aus, aber sie sind zu schmal. Die Radabdeckung ist ungenügend. Dafür bekommst von mir keine Plakette. :fies
 
Na, der wird ja nicht schneller als 25 km/h sein!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tja Dirk. Eine 25 km/h Grenze gibt es bei Traktoren nicht, was Radabdeckungen betrifft. Nur bei Anhängern. Und bei selbstfahrenden Arbeitsmaschienen bis 20 km/h braucht man auch keine Radabdeckungen. Aber ich denke mal, das der Steyr wohl seine 50 km/h laufen wird, oder zumindest 40 km/h. :winker
 
:hm?:buch
Ich habe aber andere Infos.

StVZO schrieb:
§ 36a StVZO – Radabdeckungen, Ersatzräder
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

(2) Absatz 1 gilt nicht für

1.
Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,​

Landtechnikportal schrieb:
Mit der Nachrüstung von Breitbereifung am Ackerschlepper ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Radabdeckung gemäß der Höchstgeschwindigkeit vorhanden ist. Kfz und Anhänger über 25 km/h Höchstgeschwindigkeit benötigen eine Radabdeckung. Das gilt für die Vorder- und Hinterräder gleichermaßen. Gemäß eines Beschlusses des Sonderausschusses „Landwirtschaftliche Fahrzeuge “ aus dem Jahr 2005 reicht für Höchstgeschwindigkeiten bis 60 km/h eine Radabdeckung von mindestens 2/3 der Reifenbreite aus.
 
Nicht streiten, ist doch nicht zugelassen der Traktor.
Hab doch gewusst ich hab da noch was vergessen.
Das Nummernschild und der TÜV :heilig
Ist doch ein Baustellen Fahrzeug, brauchen die auch ne Zulassung :frage
 
Hallo Markus.

Wir streiten uns doch nicht!

Zulassung:
Wenn er mit dem Tieflader zur Baustelle gefahren wird nicht, sonst schon.
 

Servonaut
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