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Rechtliche Stolpersteine bei einem Parcour

BenjaminDD

New member
Registriert
21.11.2012
Beiträge
218
Moin moin,

Ich hab da mal ne kleine, naja vielleicht wird's auch noch große Frage.
Was gibt es für rechtliche Stolpersteine beim Parcourbau?
Oder besser, gibt es für soetwas bauliche Vorschriften?
Dabei handelt es sich nicht um einen kommerziell genutzten.

Vielen Dank schonmal.
 
Ich glaube für den Parcours selbst gibts keine Vorschriften.
Gartenbahnen dürfen ja auch gebaut werden wie der Besitzer will.

Nur wenn du dann zum Beispiel ein erhöhtes Fahrerpodest oder dergleichen baust musst du dich an gewisse Vorschriften halten.
Z.B. ein Geländer bei mehr als 3 Stufen einer Treppe...
 
Kommerziel oder nicht ist nur eine Frage.
Ein wesentlicher Punkt ist auch: Rein Privat betretbar oder öffentlich nutzbares Gelände. Bei Dir im Garten oder auf Privatgelände, würde ich sagen, es gelten alles die gleichen (Bau, Lärmbegrenzung, Mittagsruhe nach örtlicher Gesetzgebung, e.t.c) Vorschriften wie für ein Privathaus und Grundstück.
Bei öffentlich nutzbarem Gelände sieht es sofort anders aus, und bei öffentlichem Gelände noch anders.
Ein Gelände gilt als öffentlich nutzbar, sobald es fremde Personen betreten können. Z.B. wenn bei Fahrveranstaltung das Tor auf steht. (Weil dann jeder Fremde hereinspazieren kann.)
Ein Beispiel. Eine Tankstelle ist Privatgrund des Eigentümers. Trotzdem braucht man auf dem Grundstück der Tankstelle zum Fahren einen Führerschein, weil sie öffentlich nutzbares Gelände ist.
Ich bitte aber zu bedenken, dass hier niemand eine Rechtsauskunft geben darf.
Richtige Auskunft bekommst Du nur bei einem Fachanwalt.
Also, ist auch meine Aussage nur als Vermutung oder Tipp zu werten,, und in keiner Weise verbindlich.
 
Keine Sorge, ich werde mich auf nichts geschhriebenes berufen...:winker

Ich wollte halt nur erfragen, gerade bei den erfahrenen Parcourbesitzer, was Sie schon für Erfahrungen mit den Behörden gemacht haben..
 
Ich wollte halt nur erfragen, gerade bei den erfahrenen Parcourbesitzer, was Sie schon für Erfahrungen mit den Behörden gemacht haben..
Halte dich an die Gesetze im privaten Bereich , verärgere z.B. den Nachbarn nicht mit parkenden Autos oder Lärm und gestalte den Fahrtag, (Parcoursaufbau, Grillen.....) gemeinsam, dann kann das gelingen. Bei "fremden Gästen", die nicht dem Grundstückseigentümer persönlich bekannt sind, könnte es schnell Schwierigkeiten geben.
 
Und wenns so weiter geht, werden wir dann wahrscheinlich auch noch eine EU-Genehmigung brauchen? Vielleicht dann nicht nur die Nachbarn fragen, sondern auch noch die Nachbarländer? ... Oh man oh man :poff
 

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