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gesetzliche Vorschriften

findling

New member
Registriert
06.11.2001
Beiträge
469
Hallo zusammen

Gibt es für Schaustellerfahrzeuge (speziell Anhänger) eigentlich besondere Vorschriften hinsichtlich der Abmessungen? Oder ist alles was nicht in die Standardvorschriften passt als Sonderfahrzeug mit Einzelzulassung machbar?

Gruß
Peter
 
hallo peter also als erfahrenener Schausteller kann ich dir soviel sagen die Anhänger (teilweise auch mittelbau genannt )haben eine ganz normale abmessung ,wie z.b. auflieger haben.Nur ab einem bestimmten Gewicht brauchen sie eine Sonderzulassung. Ok es giebt auch längere Anhänger als die "Standartanhänger", nur ingesamt sind die Komplettzüge eines Schausteller nicht länger als ein Sattelzug mit Auflieger.Es wird nur besondere aufmerksamkeit vom TÜV gelegt bei dem aufbau auf dem Fahrgestell weil es sich ja um sogenannte fliegende Bauten handelt falls du noch fragen hast melde dich war 8 Jahre auf dem Rummel

ok meine Antwort kommt spät aber wie heist es so schön lieber spät als nie
 

Servonaut
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